KI Richtlinie

KI-Richtlinie

Stand: 10/2025

Präambel

Diese Richtlinie legt die Grundsätze für den verantwortungsvollen Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) für den nicht-kommerziellen Rundfunkbetrieb von Radio Proton – das freie Radio fest. Sie dient der Wahrung von Transparenz, Datenschutz, Meinungsvielfalt, Barrierefreiheit, redaktioneller Unabhängigkeit und Medienethik. Sie basiert auf den Prinzipien der EU-KI-Verordnung (AI Act), der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des österreichischen Privatradiogesetzes (PrR-G) und den ethischen Leitlinien für vertrauenswürdige KI der Europäischen Kommission. Die Richtlinie gilt für alle Mitarbeitenden, ehrenamtlichen Produzent*innen, Vereinsmitglieder und Kooperationspartner, die im Rahmen des Senders KI-Technologien einsetzen oder KI-gestützte Inhalte verbreiten.

Ziele

Sicherer, transparenter und nachvollziehbarer Einsatz von KI. Schutz der Hörer*innen vor Täuschung, Desinformation oder unkontrollierter KI-Erzeugung. Förderung von Medienkompetenz und kritischem Umgang mit KI. Wahrung der redaktionellen Unabhängigkeit menschlicher Gestalter*innen.

Einsatzbereiche zulässiger KI-Nutzung

Der KI-Einsatz ist zulässig und erwünscht, sofern er den Zielen und Prinzipien dieser Richtlinie entspricht, insbesondere für:

Barrierefreiheit: automatische Untertitel, Transkripte, Übersetzungen, Vorlesefunktionen.
Technische Optimierung: Rauschreduktion, Pegelanalyse, Metadatenverwaltung.

Inhaltliche Unterstützung: Vorschläge für Sendungstitel, Themen, Teaser, Social-Media-Texte (nach redaktioneller Prüfung).

Verwaltung: Terminplanung, Workflow-Optimierung, Ressourcenverwaltung.

Ausbildung & Kompetenzförderung: Tools zur Schulung von Sprachkompetenz, Schnitttechnik oder Recherche.

Nicht zulässig ist der Einsatz von KI zur automatischen Erstellung und Ausstrahlung unkontrollierter Inhalte, z. B. vollständig KI-moderierte Programme ohne menschliche Kontrolle.

Grundsätze

Redaktionelle Verantwortung

Unsere journalistischen Grundsätze gelten ausnahmslos. Alle Inhalte werden vor ihrer Veröffentlichung persönlich und sorgfältig nach diesen Grundsätzen geprüft – unter Beachtung von Urheber- und Persönlichkeitsrechten. Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz erfordert dabei besondere journalistische Sorgfalt seitens der verantwortlichen Redaktion.
Bevor KI konkret genutzt wird, setzen wir uns bewusst mit den möglichen Risiken auseinander – etwa der Gefahr von Fehlentscheidungen oder Fehlinformationen, die auf KI-generierten Inhalten beruhen können. Darüber hinaus sieht Proton – das freie Radio – es als redaktionelle Aufgabe, auch über den Einsatz und die Auswirkungen von KI selbst zu berichten.

Menschliche Kontrolle

Vor jeder Veröffentlichung wird auch jeder mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz erstellte Inhalt von einer verantwortlichen Person geprüft und freigegeben. Der Mensch bleibt dabei stets in der Entscheidungs- und Verantwortungskette („human-in-the-loop“) – er behält die Kontrolle, entscheidet über die Veröffentlichung und trägt die volle journalistische Verantwortung.

Transparenz

Um einen transparenten Umgang mit KI-Inhalten zu gewährleisten werden diese entsprechend gekennzeichnet. Die Verwendung von KI wird im Team und mit dem Vorstand laufend und im speziellen vor einer Verwendung im redaktionellen Kontext besprochen.

Kennzeichnungspflicht

KI-generierte oder -bearbeitete Inhalte müssen klar und verständlich gekennzeichnet werden.
Die Kennzeichnung erfolgt on-air (bei Sendungen) oder schriftlich (bei Online-Inhalten).
Beispielhafte Formulierungen:
„Dieser Beitrag wurde mithilfe von KI erstellt und redaktionell überprüft.“
„Die Stimme in diesem Beitrag wurde künstlich generiert.“

Geistiges Eigentum

KI-generierte Inhalte können urheberrechtliche Fragen aufwerfen. Proton – das freie Radio – respektiert den Schutz geistiger Werke und die damit verbundenen wirtschaftlichen Rechte.

Kompetenz im Umgang mit KI

Proton – das freie Radio – unterstützt seine Mitarbeitenden dabei, Wissen über die Funktionsweisen und Einsatzmöglichkeiten von Künstlicher Intelligenz zu erwerben. Es schafft Gelegenheiten, KI gezielt und in einem geschützten Rahmen auszuprobieren, um praktische Erfahrungen zu sammeln.
Darüber hinaus stellt Proton sicher, dass alle Beschäftigten durch gezielte Weiterbildungsangebote befähigt werden, verantwortungsvoll und souverän mit KI umzugehen.
Zudem fördert Proton – das freie Radio – die vertiefte Auseinandersetzung mit KI, den Aufbau entsprechender Kompetenzen sowie die Vernetzung mit Expert*innen und Forschungseinrichtungen.

Nicht-Diskriminierung & Fairness

Der Sender verpflichtet sich, Verzerrungen oder Diskriminierungen in KI-Systemen zu erkennen, zu vermeiden und laufend zu überprüfen.

Datenschutz & Urheberrecht

Der Umgang mit personenbezogenen Daten erfolgt ausschließlich gemäß DSGVO und österreichischem Datenschutzgesetz.
KI darf keine urheberrechtlich geschützten Werke imitieren oder unrechtmäßig verwenden.
Keine Täuschung oder Manipulation
KI darf nicht eingesetzt werden, um Personen, Ereignisse oder Aussagen fälschlich darzustellen („Deepfakes“), außer im Rahmen eindeutig gekennzeichneter Satire, Kunst oder Bildung.

Evaluierung

Die Entwicklungen im Bereich der Künstlichen Intelligenz verlaufen rasant. Proton – das freie Radio – etabliert daher einen kontinuierlichen Prozess zur Bewertung und Weiterentwicklung des KI-Einsatzes, um aus eigenen Erfahrungen sowie aus neuen technischen und wissenschaftlichen Erkenntnissen zu lernen.
Zugleich führen wir einen offenen und fortlaufenden Diskurs über ethische Fragestellungen. Das Feedback unseres Publikums nutzen wir, um einen kritischen Dialog – etwa zu Themen wie Glaubwürdigkeit und Transparenz – zu fördern.

Schulung & Sensibilisierung

Der Sender verpflichtet sich, allen Beteiligten regelmäßig Schulungen zu KI-Themen anzubieten, insbesondere zu:
• Datenschutz & Recht
• journalistischer Verantwortung
• Erkennung von Deepfakes und Desinformation
• ethischer Medienarbeit mit KI

KI-Kompetenz ist Teil der allgemeinen Medienkompetenz-Förderung des Senders.

Dokumentation & Kontrolle

Jeder KI-Einsatz wird in einem internen KI-Register dokumentiert (Tool, Zweck, Zeitpunkt, verantwortliche Person).
Dieses Register dient der Transparenz gegenüber Förderstellen, Mitgliedern und Aufsichtsbehörden.
Ein internes Gremium (z. B. Ethik- oder Programmrat) überprüft regelmäßig die Einhaltung der Richtlinie.

Verstöße & Korrekturmaßnahmen

Verstöße gegen den KI-Kodex werden intern untersucht.
Bei wiederholten oder groben Verstößen kann die Person von der Programmarbeit ausgeschlossen werden.
In schwerwiegenden Fällen (z. B. Datenschutzverletzungen, Desinformation) erfolgt eine öffentliche Klarstellung und ggf. Meldung an die zuständige Aufsichtsbehörde (KommAustria/RTR).

Weiterentwicklung der Richtlinie

Diese Richtlinie wird mindestens einmal jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst – insbesondere bei:
neuen gesetzlichen Regelungen (EU-KI-Verordnung, Datenschutz, Urheberrecht),
technischen Entwicklungen im Bereich KI-generierter Medien,
Änderungen der Förderrichtlinien oder der Medienethikstandards in Österreich.
Vorschläge zur Anpassung können von jeder im Sender aktiven Person eingebracht werden.
Die Entscheidung über Änderungen trifft das zuständige Organ (z. B. Vorstand oder Programmrat).

Inkrafttreten

Diese Richtlinie tritt nach Beschluss durch die Mitgliederversammlung bzw. das zuständige Vereinsorgan in Kraft.
Sie ist integraler Bestandteil der ethischen und organisatorischen Grundlagen des Radiosenders und wird auf der Website veröffentlicht.

KI bei der Bildgenerierung und -bearbeitung

Generative KI im Bereich Bild kommt bei Radio Proton zur Illustration von Artikeln oder Blogeinträgen auf unserer Website, sowie zur Gestaltung von Werbemitteln zum Einsatz. Wenn wir mittels KI-Systemen Inhalte erzeugen oder manipulieren, die realistisch wirken, werden diese Inhalte als KI-generiert oder KI-manipuliert gekennzeichnet bzw. erkennbar sein.
Bei der Bearbeitung von Fotos darf die ursprüngliche Bildaussage nicht verfälscht werden. Dies gilt sowohl für manuelle Bearbeitungsschritte mit Bildbearbeitungsprogrammen (z.B. Photoshop, Gimp etc.) als auch für die Verwendung von KI-basierten Werkzeugen. Technologien wie Filter, Entfernen- oder Freistellwerkzeuge, Farbanpassungen und ähnliche Funktionen dürfen eingesetzt werden, ohne Kennzeichnungspflicht, sofern die Aussage des Bildes erhalten bleibt.

Beispiele für die Verwendung auf der Website:
Im Impressum oder Datenschutzbereich:
„Zur Illustration nutzen wir vereinzelt KI-generierte Bilder. Diese sind entsprechend gekennzeichnet.“

Unter oder auf dem jeweiligen Bild:

„Hinweis KI Richtlinie“ mit Link zum entsprechenden Abschnitt in der KI Richtlinie
„Illustration erstellt mit KI“
„Dieses Bild wurde teilweise mit KI generiert“
„Symbolisches, KI-generiertes Bild“

Oder im HTML alt-Tag (auch barrierefreundlich):
<img src=“bildname.jpg“ alt=“KI-generierte Illustration eines Radiostudios“>

KI im Bereich der Audioproduktion

Aufnahmen wie Interviews, deren Qualität mit KI-Anwendungen verbessert wurde, können unter folgender Voraussetzung verwendet werden, wenn der Inhalt der Aufnahme nicht verändert wird: Die Bearbeitung im Sinne der besseren Verständlichkeit, um Hintergrundgeräusche zu reduzieren oder zur Pegeloptimierung.
Generative KI kann bei der Produktion von Jingles eingesetzt werden, sofern sie nicht Persönlichkeitsrechte von Dritten berührt und irreführend sind gemäß § 1 und § 2 UWG und des Mediengesetz (§ 1 Abs. 3).

Beispiele:
Wenn ein Beitrag den Eindruck erweckt, eine echte Person spreche oder musiziere, obwohl das KI ist, muss das klar erkennbar sein.
Gleiches gilt, wenn ein Interview, eine Moderation oder ein O-Ton synthetisch erzeugt oder manipuliert wurde.

KI im Bereich der Textverarbeitung

Zu Recherchezwecken, zur Zusammenfassung oder Kürzung längerer Texte oder zur besseren Formulierung von Texten können KI Tools verwendet werden, sofern das Ergebnis redaktionell gegengelesen wird.